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21.10.2021

Mangelhaft: Deklaration bei Lebensmitteln im Onlinehandel

Alle Informationen, die auf der Verpackung von Lebensmitteln zu deklarieren sind, müssen auch online sichtbar sein. So sieht es das schweizerische Lebensmittelrecht vor. Wird dies in den Online-Shops auch umgesetzt? Nur mangelhaft, wie eine nationale Kontrolle zeigt.

Wer im Laden einkauft, kann mit Blick auf die Etikette sofort alle wichtigen Informationen über das Produkt wie etwa Zutaten, Allergene oder Herstellungsland entnehmen. Weil dies beim Online-Shopping nicht möglich ist, verlangt das Lebensmittelrecht, dass diese Informationen auch online verfügbar sind. Für Allergiebetroffene ist dies bedeutend: Denn sie müssen vor jedem Kauf überprüfen können, welche Zutaten das Produkt enthält.

Resultat: mangelhaft

Kantonschemiker und -chemikerinnen der Schweiz haben nun in über 300 Onlineshops von Drogerien, Bäckereien oder Versand- und Detailhändlern überprüft, ob alle nötigen Produkteinformationen tatsächlich verfügbar sind. Das Resultat: Bei rund 78 Prozent der Shops waren die Angaben mangelhaft oder fehlten gänzlich, wie der Verband der Kantonschemiker der Schweiz in einer Medienmitteilung schreibt. Häufige Mängel lagen gerade bei der Angabe der allergenen Zutaten und beim Verzeichnis der Zutaten vor.

«Wir raten Betroffenen, dass sie online vor allem Lebensmittel kaufen, die sie schon kennen. Und dass sie zuhause die Zutatenlisten auf den Verpackungen immer noch einmal gründlich überprüfen, bevor sie das Lebensmittel konsumieren», sagt Nadia Ramseier, Expertin bei aha! Allergiezentrum Schweiz.

Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz hat nun Massnahmen veranlasst und in Zusammenarbeit mit dem BLV wurden weitere Informationen zum Thema Onlinehandel erstellt: https://www.blv.admin.ch/lebensmittelonlineeinkaufen

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