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12.05.2020

Temporär gelockert: Deklarationsregeln von Lebensmitteln

Für Allergie- und Intoleranzbetroffene ist es (lebens-)wichtig, dass die Angaben auf den Nahrungsmittelverpackungen korrekt sind. An dieser Deklarationspflicht ändert sich auch jetzt nichts, nachdem der Bundesrat aufgrund der Coronakrise die Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gelockert hat. 

Weil aufgrund des Coronavirus bestimmte Zutaten oder auch Verpackungsmaterialien momentan nicht erhältlich sind, kann es vorkommen, dass in den kommenden sechs Monaten die Angaben auf den Verpackungen nicht mehr den tatsächlichen Eigenschaften des Lebensmittels entsprechen. Betroffene Lebensmittel erhalten einen roten Kleber, der auf eine Internetseite verweist, auf welcher die Konsumenten alle aktuellen Informationen zum Produkt finden. Dies hat der Bundesrat am 16. April 2020 beschlossen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mitteilt.

Die gute Nachricht für Menschen mit Nahrungsmittelallergien oder Intoleranzen: «Für Betroffene ändert sich nichts: Die 14 Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, müssen nach wie vor richtig deklariert werden», beruhigt Sereina de Zordo, Leiterin Fachdienstleistungen von aha! Allergiezentrum Schweiz.

Mehr Informationen zur Lockerung der Deklarationspflicht (Medienmitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 16.04.2020).

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