• Projekte/Leistungen von Personen, die mit aha! Allergiezentrum Schweiz in einem Arbeitsverhältnis (inkl. ehrenamtliche Tätigkeit) stehen.
  • Projekte/Leistungen die im Rahmen eines Auftragsverhältnis für aha! Allergiezentrum Schweiz oder im Namen der Stiftung erbracht worden ist.
  • Projekte/Leistungen aus dem Ausland, welche für Betroffene in der Schweiz nicht (oder nicht sinnvoll) zugänglich sind.
  • Projekte/Leistungen von Personen, die mit Mitarbeitenden von aha! Allergiezentrum Schweiz, ihres Stiftungsrats oder der Kommission verwandt, verheiratet oder verschwägert sind.

Der Award soll nicht zu überwiegend kommerziellen Zwecken vergeben werden, insbesondere nicht für einzelne Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika oder Arzneimittel.