Kann eine gemeinnützige Organisation mit einem Legat bedacht werden?

Ja. Sie können eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament mit einem Legat berücksichtigen. Dabei können Sie ihr zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie, Wertschriften oder einen anderen Vermögenswert hinterlassen, ohne dass die Organisation dadurch Erbin wird. Wichtig ist, die Organisation eindeutig zu bezeichnen (vollständiger offizieller Name, Sitz und gegebenenfalls die Adresse), damit Ihr Wunsch wie vorgesehen umgesetzt werden kann.