Testamente, Legate
Werte ein Leben lang pflegen, diese über den Tod hinaus bewahren, testamentarisch alles umsichtig regeln – ein Schritt, der gut bedacht sein will.
Inhaltsübersicht:
Eine Schenkung, ein Legat oder eine Erbschaft einer Organisation wie der Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz zu vermachen, trägt wesentlich dazu bei, im Sinn und zum Wohl der Allgemeinheit zu handeln.
Langfristig handeln
Ein Leben lang können Werte von Bedeutung sein. Und viele Menschen fragen sich, wie sie diese mit einer guten Nachlassregelung über den Tod hinaus bewahren können. Mit einem Testament können Sie eine wohltätige Organisation, wie die Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz, berücksichtigen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Werte weitergepflegt werden.
Ein Testament hilft, den Nachlass nachhaltig zu regeln. Es kann jederzeit angepasst werden. Den Hinterbliebenen gibt ein Testament die Sicherheit, im Sinne der verstorbenen Person zu handen.
Wenn Sie die Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz in Ihrem Testament berücksichtigen, ist das eine grosse, wirkungsvolle Geste. Dank Ihnen können wir Menschen mit Allergien, Asthma und Neurodermitis helfen. Wir können schulen, beraten und unterstützen, damit diese Menschen zurückfinden zu mehr Lebensqualität.
Mit dem Testamentgenerator von DeinAdieu können Sie Ihr Testament kostenlos und unverbindlich erstellen und dabei aha! Allergiezentrum Schweiz berücksichtigen. Wir danken von Herzen. Auch im Namen der Betroffenen!
Testament erstellen
Fragen und Antworten
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz bestimmt, wer Ihren Nachlass erhält und zu welchen Anteilen.
Die gesetzlichen Erben werden in einer festgelegten Reihenfolge berücksichtigt:
- Zuerst erben Ihre Nachkommen (Kinder, Enkelkinder usw.).
- Sind keine Nachkommen vorhanden, erben Ihre Eltern beziehungsweise deren Nachkommen (zum Beispiel Geschwister, Nichten oder Neffen).
Erst wenn auch diese fehlen, kommen Ihre Grosseltern beziehungsweise deren Nachkommen zum Zug.
Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr eingetragener Partner oder Ihre eingetragene Partnerin hat ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht und erbt je nach Familiensituation gemeinsam mit den Verwandten.
Sind keine gesetzlichen Erbinnen oder Erben vorhanden, fällt der Nachlass an das zuständige Gemeinwesen.
Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre eingetragene Partnerin oder Ihr eingetragener Partner sowie Ihre Nachkommen haben Anspruch auf einen gesetzlich geschützten Mindestanteil am Erbe. Dieser wird als Pflichtteil bezeichnet.
Über den verbleibenden Teil Ihres Nachlasses – die sogenannte freie Quote – können Sie selbst bestimmen. Mit einem Testament können Sie damit zum Beispiel weitere Angehörige, nahestehende Personen oder gemeinnützige Organisationen berücksichtigen.
Ein eigenhändiges Testament muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, mit dem vollständigen Datum versehen und unterschrieben sein. Alternativ kann ein öffentliches Testament unter Mitwirkung einer Urkundsperson und zweier Zeugen errichtet werden.
Ja. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern, ergänzen oder widerrufen, solange Sie urteilsfähig sind. Wichtig ist, dass auch Änderungen die gesetzlichen Formvorschriften erfüllen und keine widersprüchlichen Versionen entstehen.
Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, an dem es nach Ihrem Tod gefunden werden kann. Je nach Kanton kann es beispielsweise bei einer zuständigen Amtsstelle, einer Notarin oder einem Notar hinterlegt werden. Informieren Sie eine Vertrauensperson darüber, wo sich Ihr Testament befindet.
Mit einem Legat, auch Vermächtnis genannt, können Sie einer Person oder Organisation einen bestimmten Geldbetrag oder einen bestimmten Vermögenswert hinterlassen. Die begünstigte Person oder Organisation wird dadurch nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern hat gegenüber den Erbinnen und Erben Anspruch auf das Vermachte.
Erbinnen und Erben erhalten hingegen einen Anteil am gesamten Nachlass. Sie übernehmen damit nicht nur Vermögenswerte, sondern auch die mit dem Nachlass verbundenen Rechte und Pflichten.
Ein Legat sollte in Ihrem Testament klar und eindeutig formuliert sein. Bezeichnen Sie die begünstigte Person oder Organisation sowie den vermachten Geldbetrag oder Vermögenswert möglichst genau. So lassen sich Unklarheiten bei der späteren Nachlassabwicklung vermeiden.
Ja. Sie können eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament mit einem Legat berücksichtigen. Dabei können Sie ihr zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie, Wertschriften oder einen anderen Vermögenswert hinterlassen, ohne dass die Organisation dadurch Erbin wird. Wichtig ist, die Organisation eindeutig zu bezeichnen (vollständiger offizieller Name, Sitz und gegebenenfalls die Adresse), damit Ihr Wunsch wie vorgesehen umgesetzt werden kann.
Eine Stiftung mit ZEWO-Gütesiegel
Die Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz ist Mitglied der ZEWO und seit 1999 als Spenden sammelnde Organisation zertifiziert. Das ZEWO-Gütesiegel bescheinigt, dass Ihre Zuwendung am richtigen Ort ankommt und effizient Gutes bewirkt. Mehr dazu.
Kontakt

Natasha Stirnimann
Fundraising – Testamente und Legate
+41 31 359 90 24
natasha.stirnimann@aha.ch
Ihre Fragen beantworte ich gerne und mit der erforderlichen Diskretion. Kontaktieren Sie mich unverbindlich.