Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre eingetragene Partnerin oder Ihr eingetragener Partner sowie Ihre Nachkommen haben Anspruch auf einen gesetzlich geschützten Mindestanteil am Erbe. Dieser wird als Pflichtteil bezeichnet.
Über den verbleibenden Teil Ihres Nachlasses – die sogenannte freie Quote – können Sie selbst bestimmen. Mit einem Testament können Sie damit zum Beispiel weitere Angehörige, nahestehende Personen oder gemeinnützige Organisationen berücksichtigen.