Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz bestimmt, wer Ihren Nachlass erhält und zu welchen Anteilen.
Die gesetzlichen Erben werden in einer festgelegten Reihenfolge berücksichtigt:
Erst wenn auch diese fehlen, kommen Ihre Grosseltern beziehungsweise deren Nachkommen zum Zug.
Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr eingetragener Partner oder Ihre eingetragene Partnerin hat ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht und erbt je nach Familiensituation gemeinsam mit den Verwandten.
Sind keine gesetzlichen Erbinnen oder Erben vorhanden, fällt der Nachlass an das zuständige Gemeinwesen.